Technische DSGVO Prüfung

Ablauf der DSGVO-Überprüfung

Unser Team analysiert Ihre Webseite aus technischer Perspektive, um die Konformität mit der DSGVO zu gewährleisten. Ein Mitarbeiter besucht hierzu Ihre Website und prüft alle Hauptseiten, einschließlich des Kontaktformulars und der Datenschutzerklärung.

Innerhalb von 24 Stunden nach der Überprüfung erhalten Sie einen detaillierten Bericht per E-Mail. Basierend auf diesem Bericht können Sie entweder selbstständig die festgestellten Mängel beheben oder sie durch uns korrigieren lassen.

Brauchen Sie zusätzliche Hilfe?

Falls Sie technische Schwierigkeiten haben, die Probleme auf Ihrer Webseite zu beheben, zögern Sie nicht, mich anzurufen oder über das Kontaktformular zu erreichen.

Ich biete Ihnen ein individuelles und faires Angebot an. Eine pauschale Preisangabe ist leider nicht möglich, da dieser von verschiedenen Faktoren abhängt.

Bei dieser Anpassung entfernen wir alle externen Integrationen von Ihrer Webseite und gestalten sie anschließend gemäß den Datenschutzrichtlinien neu.

Auftrag erteilen

Sie erteilen uns den Auftrag die angegebene Domain auf technische Verstöße gegen die DSGVO zu prüfen.

Der Preis beträgt einmalig 495,50 Euro inkl. Umsatzsteuer.

Zögern Sie nicht und rufen mich an, falls noch Fragen offen sind:
49 (0)2103 789 42 80


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Hinweise zur DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die die Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die meisten privaten und öffentlichen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen in der gesamten EU vereinheitlicht. Sie soll zum einen den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der EU gewährleisten und zum anderen den freien Datenverkehr im europäischen Binnenmarkt sicherstellen.

Die Verordnung ersetzt die Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr aus dem Jahr 1995. Zusammen mit der JI-Richtlinie über den Datenschutz in den Bereichen Polizei und Justiz bildet die DSGVO seit dem 25. Mai 2018 den gemeinsamen Rahmen für den Datenschutz in der Europäischen Union. Darüber hinaus ist sie seit dem 20. Juli 2018 auch in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die nicht Mitglied der EU sind, d. h. Island, Liechtenstein und Norwegen, in Kraft.