Wir überprüfen Ihre Webseite aus technischer Sicht auf die Einhaltung der DSGVO. Dazu besucht ein Mitarbeiter Ihre Website und überprüft alle Seiten im Hauptmenü, einschließlich des Kontaktformulars und der Datenschutzseite.
Nach der Prüfung erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine E-Mail mit einem ausführlichen Bericht. Auf Grundlage der Prüfung können Sie die Mängel selbst korrigieren oder korrigieren lassen.
Wenn Sie keine Möglichkeit haben, die Mängel auf Ihrer Website technisch zu beheben, rufen Sie mich bitte an oder kontaktieren Sie mich über das Kontaktformular.
Ich werde Ihnen ein persönliches und faires Angebot machen. Leider kann ich Ihnen keinen Pauschalpreis nennen, da der Preis von zu vielen Faktoren abhängt. In der Regel kostet eine "Reinigung" zwischen 200 Euro und 500 Euro.
In diesem Fall besteht eine "Bereinigung" darin, alle externen Integrationen zu entfernen und datenschutzkonform zu gestalten.
Sie erteilen uns den Auftrag die angegebene Domain auf technische Verstöße gegen die DSGVO zu prüfen.
Der Preis beträgt einmalig 297,50 Euro inkl. Umsatzsteuer.
Zögern Sie nicht und rufen mich an, falls noch Fragen offen sind:
49 (0)2103 492 63 74
oder benutzen Sie den Live Chat.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die die Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die meisten privaten und öffentlichen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen in der gesamten EU vereinheitlicht. Sie soll zum einen den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der EU gewährleisten und zum anderen den freien Datenverkehr im europäischen Binnenmarkt sicherstellen.
Die Verordnung ersetzt die Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr aus dem Jahr 1995. Zusammen mit der JI-Richtlinie über den Datenschutz in den Bereichen Polizei und Justiz bildet die DSGVO seit dem 25. Mai 2018 den gemeinsamen Rahmen für den Datenschutz in der Europäischen Union. Darüber hinaus ist sie seit dem 20. Juli 2018 auch in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die nicht Mitglied der EU sind, d. h. Island, Liechtenstein und Norwegen, in Kraft.